{"id":6709,"date":"2019-01-13T12:20:13","date_gmt":"2019-01-13T11:20:13","guid":{"rendered":"http:\/\/shop.mittgard.de\/?page_id=6709"},"modified":"2020-10-30T14:21:12","modified_gmt":"2020-10-30T13:21:12","slug":"zur-geschichte-der-burg-rabenstein","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/shop.mittgard.de\/?page_id=6709","title":{"rendered":"Zur Geschichte der Burg Rabenstein"},"content":{"rendered":"<h1>Burg Rabenstein (Chemnitz\/Sa.)<\/h1>\n<h2>Zur Geschichte der Burg Rabenstein<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um die Mitte des 12. Jh. entstand im Gebiet des Reichsterritoriums Plei\u00dfenland im Zuge der Besiedelung des Erzgebirgsvorlandes und des Erzgebirges die Herrschaft Rabenstein. In Altenburg, dem politischen Mittelpunkt des Plei\u00dfenlandes, ist schon seit etwa 1064\/65 ein K\u00f6nigshof nachweisbar, der hohe Leistungen f\u00fcr die k\u00f6nigliche Hofhaltung aufzubringen hatte. Bis zum Ende des 12. Jh. blieb Altenburg k\u00f6nigliche Pfalz. Welche Gr\u00fcnde f\u00fchrten zur Herausbildung der Herrschaft Rabenstein und einige Jahrzehnte sp\u00e4ter, um 1170, zur Anlage einer Burg?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-6711\" src=\"http:\/\/shop.mittgard.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/01-1.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"211\" \/>Durch das ganze deutsche Mittelalter zog sich der Kampf zwischen der Zentralgewalt des Reiches und den nach Selbst\u00e4ndigkeit und Macht strebenden feudalen Territorialherren. Durch Vergabe von Lehen sowie durch Schenkung von L\u00e4ndereien zu erblichem Eigenbesitz an Gefolgsleute der Zentralgewalt oder an neu entstandene geistliche Stiftungen, wie z.B. an das 1135\/36 gegr\u00fcndete Benediktinerkloster Chemnitz, wurde eine Zersplitterung des Reichsgutes eingeleitet und damit die Entstehung von Territorialherrschaften beg\u00fcnstigt. Vor allem unter den ersten Staufern K\u00f6nig Konrad III. (1138 bis 1152) und Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1152 bis 1190), wurde planm\u00e4\u00dfig eine Politik zur St\u00e4rkung der Macht der Reichsgewalt und damit des mittelalterlichen Staates betrieben. Dies war aber praktisch nur noch in den \u00f6stlichen Teilen des Landes m\u00f6glich. Hier lagen noch unerschlossene, zusammenh\u00e4ngende Waldgebiete. Die Besiedlung und Kultivierung der \u00f6stlichen Teile Mitteldeutschlands gewannen erh\u00f6hte Bedeutung. Durch die Gr\u00fcndung von Burgen und St\u00e4dten sowie die sp\u00e4tere Ansiedlung von Bauern auf ungerodetem Land suchten die Staufer das K\u00f6nigsgut zu einem brauchbaren Machtfaktor gegen die sich entwickelnden gro\u00dfen Landesherrschaften auszunutzen. Wir m\u00fcssen davon ausgehen, dass die oben angef\u00fchrten Motive auch bei der Entstehung der Herrschaft Rabenstein ausschlaggebend waren. Entsprechend den urkundlichen Nachrichten \u00fcber die Gr\u00fcndung von St\u00e4dten und D\u00f6rfern (um 1118 erste Erw\u00e4hnung von Zwickau, um 1135 Verleihung des Marktrechtes an Altenburg, zwischen 1156 und 1162 wurden durch den Markgrafen Otto von Mei\u00dfen zwischen der Mulde bei Nossen und dem sp\u00e4teren Freiberg auf gerodetem Land Waldhufend\u00f6rfer angelegt, um 1165 Gr\u00fcndung von Chemnitz, das um 1200 anzusetzende Zinsregister des Klosters Chemnitz erw\u00e4hnt die Orte Adorf, Altendorf, Altmmemnitz, Gablenz, Kappel, Klaffenbach, Neukirchen und Stelzendorf) ist die Besiedlung des erzgebirgischen Raumes im wesentlichen in den Jahrzehnten zwischen 1160 und 1200 erfolgt, wobei die Organisation des Siedlungsvorganges in den neuerschlossenen Gebieten in den H\u00e4nden des Adels &#8211; vor allem kaiserlicher Ministerialen &#8211; lag.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die erste schriftliche Erw\u00e4hnung des Namens Rabenstein setzt mit dem Jahre 1301 ein. In einer Zinsurkunde vom 21. September des gleichen Jahres best\u00e4tigt ein Unarg von Waldenburg des St.-Marien-Kloster zu Altenburg entsprechende Abgaben. Bei der Abfassung der Urkunde wird neben den S\u00f6hnen Unargs auch ein Cunradus de Rabenstein genannt. In der n\u00e4chsten uns \u00fcberlieferten Nachricht von 1336 erteilt Kaiser Ludwig der Bayer (1314 bis 1347) dem Markgrafen Friedrich von Mei\u00dfen &#8211; seinem Schwiegersohn &#8211; f\u00fcr den Fall des Ablebens der Waldenburger das Lehen \u00fcber Burg und Stadt Waldenburg sowie \u00fcber die Burg Rabenstein. Dies bedeutete in den Augen des Kaisers die Vergabe eines Reichslehens. Aus der Urkunde ist der Umfang der Herrschaft Rabenstein zu ersehen.<br \/>\nEs werden die D\u00f6rfer Lapis (Stein Rabenstein), Lewenhayn (L\u00fcbenhain, zwischen R\u00f6hrsdorf und K\u00e4ndler gelegen), Kenlern (K\u00e4ndler), Grune (Gr\u00fcna), Segemar (Siegmar), Huckericht (H\u00f6ckericht), Steinplissen (Plei\u00dfa) sowie Lehng\u00fcter und der Rabensteiner Wald erw\u00e4hnt. Die Herrschaft besa\u00df sowohl die niedere als auch die hohe Gerichtsbarkeit und das Patronat \u00fcber die in der Herrschaft gelegenen Kirchen. Gleichzeitig war sie mit dem Vogteirecht (jus patronatus, Schutzherrschaft) \u00fcber das Kloster in Chemnitz ausgestattet. Damit waren die Herren von Rabenstein gleichzeitig Gerichtsherren \u00fcber die Klosterd\u00f6rfer, wof\u00fcr sie ein Drittel der zu entrichtenden Geldmittel erhielten. Der in einem anderen Zusammenhang h\u00e4ufig genannte Hugo von Wartha, ein kaiserlicher Ministerialer aus der Umgebung Friedrich I. &#8211; er tritt wiederholt als Zeuge auf, z. B. allein in Altenburg 1172, 1180, 1181 und 1183 -, wird als der Gr\u00fcnder der Burg um 1170 angenommen, wobei der urkundliche Befund dies nicht best\u00e4tigt, genauso wenig die Besitzverh\u00e4ltnisse im 13. Jh. Inwieweit Hugo von Wartha als Gr\u00fcnder der Anlage in Frage kommt, ist also unklar, doch kann mit Recht angenommen werden, dass die Herrschaft schon um die Mitte des 12. Jh. bestanden hat, zumal benachbarte Gebiete, wie die der Waldenburger, im Jahre 1200 erstmals urkundlich genannt werden. Die Herrschaften Glauchau, Lichtenstein, Rochsburg und Trachenfels werden ebenfalls um 1200 erw\u00e4hnt. Die Grabungsfunde deuten auf &gt;&gt;um 1170&lt;&lt; als Erbauungszeit fr die Burg. Sie war, genau wie andere in den letzten Jahrzehnten des 12. Jh. entstandene Anlagen, Verwaltungs- und auch wohl Gerichtssitz. Geographisch gesehen befand sie sich etwa in der Mitte des aus Waldhufend\u00f6rfern bestehenden Gebietes. Dorthin hatten auch die zinspflichtigen Bauern ihre Abgaben zu entrichten.<br \/>\nVerfolgen wir die Entwicklung bis in die Gegenwart. Im Jahre 1331 befand sich &gt;&gt;der Rabenstein&lt;&lt;, wie er h\u00e4ufig genannt wurde, wahrscheinlich weiterhin im Besitz der Waldenburger, zumal Heinrich von Waldenburg als Vogt und Gerichtsherr der Chemnitzer Abtei auftritt. Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Burg und Herrschaft im Jahre 1375 durch Johann von Waldenburg und seine S\u00f6hne an das Kloster zu Chemnitz kam es 1386 zur sog. Rabensteiner Fehde, ausgel\u00f6st durch die gewaltsame Inbesitznahme durch die Burggrafen von Leisnig, an der sich neben den Rittern Heinrich von Witzleben, Jan und Tellin von Sch\u00f6nfeld, Renz von Wachau auch B\u00fcrger von Zwickau und Oederan beteiligen. Das Ziel dieser Aneignung, den Verkauf von Burg und Herrschaft an das Benediktinerkloster r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen, wurde nicht erreicht. Vielmehr best\u00e4tigte der Markgraf von Mei\u00dfen im Jahre 1396 alle Besitzrechte des Klosters \u00fcber die Rabensteiner Herrschaft. Mit der S\u00e4kularisierung der Abtei 1543 wurde das Amt Rabenstein, wie es 1548 im Unterschied zu den anderen Klosterbesitzungen noch bezeichnet wurde, in das neugeschaffene landesherrliche Amt Chemnitz und Rabenstein eingegliedert. Die Burg vor 1483 durch Brand zerst\u00f6rt und vermutlich teilweise wiederhergestellt unter dem Abt Caspar von Meckau, verfiel nach der Aufhebung des Klosters. Aus der Gasse zum Rabenstein&#8220;, die sich unmittelbar an der Burg befand, entstand die sp\u00e4tere Gemeinde Oberrabenstein, w\u00e4hrend sich in dem schon erw\u00e4hnten Waldhufendorf Stein (Sp\u00e4ter Niederrabenstein) vor 1548 die Familie von Carlowitz niederlie\u00df, Bauerng\u00fcter erwarb und so das Rittergut Niederrabenstein errichtete. Im Jahre 1602 wurde dieser Familie das Dorf Stein mit allen Zinsen, Frondiensten sowie dem Nieder- und Obergericht erblich \u00fcbertragen. 1619 erwarb Hans Georg von Carlowitz das Vorwerk mit der Burg und die Rabensteiner Gasse als Rittergut Oberrabenstein, durch Erbfall gleichzeitig das Rittergut Niederrabenstein. In den Jahren 1622 bis 1624 wehrten sich die Bauern aus dem Amt Chemnitz gegen dr\u00fcckende Baudienste f\u00fcr diese Familie. Sie wurden gezwungen, Ziegel und Bretter aus Zschopau und aus dem Amt Stollberg zu transportieren. Andere Baumaterialien, wie Steine, Holz, Sand, Kalk und Schiefer, mussten sie ebenfalls durch Gespanndienste herbeischaffen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-6712\" src=\"http:\/\/shop.mittgard.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/02-1.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"242\" \/>Bis 1774 verblieben Burg und Rittergut Oberrabenstein im Besitz des Geschlechtes, w\u00e4hrend das Rittergut Niederrabenstein seit 1668 verschiedenen Besitzern geh\u00f6rte. Mit dem Jahre 1774 gingen Burg und Rittergut Oberrabenstein mit allen Rechten in b\u00fcrgerlichen Besitz \u00fcber. Der neue Eigent\u00fcmer, der Chemnitzer Kaufmann Johann Georg Siegert &#8211; er handelte mit Leinwand und besa\u00df Bleichen -, lie\u00df neue Wirtschaftsgeb\u00e4ude errichten, die Burganlage renovieren sowie um 1776 das Herrenhaus erbauen. 1783 erbte seine Tochter Rahel den Besitz und \u00fcberlie\u00df ihn sp\u00e4ter ihrem Mann, Maximilian von Welck. Die s\u00e4chsischen Gesetze zur Agrarreform, erlassen in den Jahren 1832 und 1833, leiteten die Abl\u00f6sung der b\u00e4uerlichen Verpflichtungen gegen\u00fcber der Grundherrschaft ein.<br \/>\n1838 hie\u00df der neue Besitzer Eduard Kraft, unter dem die Beseitigung der Bauernabh\u00e4ngigkeit von der Grundherrschaft erfolgte. Durch das Gesetz vom 11. August 1855 wurde die Beseitigung der Patrimonalgerichte und ihr Ersatz durch staatliche Bezirksgerichte verf\u00fcgt. F\u00fcr die beiden Ritterg\u00fcter bedeutete dies die \u00dcbertragung der bisherigen Gerichtshoheit an das Landgericht Chemnitz. Die Erben von Kraft verkauften Burg und Rittergut Oberrabenstein an den Kammerherrn von Ried, der diese 1903 an den Chemnitzer Fabrikanten Matthee Paul Herfurth ver\u00e4u\u00dferte. Die Schwester-Gemeinden Ober- und Niederrabenstein hatten sich bereits 1897 unter dem gemeinsamen Namen Rabenstein zusammengeschlossen. Obwohl 1923 ein Ortsgesetz zum Schutz der Burg, des Rittergutes, der Brauerei und der Sch\u00e4ferei erlassen wurde und eine kleine Privatsammlung von verschiedenen historischen Gegenst\u00e4nden im palasartigen Ostteil der Burg eingerichtet worden war, um durch Eintrittsgelder zur Erhaltung der Burganlage beizutragen, verfiel sie immer mehr, so da\u00df sie 1942 aus Sicherheitsgr\u00fcnden geschlossen werden mu\u00dfte.<br \/>\nNach dem 2. Weltkrieg wurde das Rittergut Oberrabenstein im Zuge der Bodenreform aufgeteilt; das Rittergut Niederrabenstein wurde dem Staatsgut H\u00f6ckericht angegliedert. Das Herrenhaus war zeitweise als Altersheim genutzt worden; Ende der 80er Jahre erfuhr es eine teilweise Rekonstruktion bzw. Renovierung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1950 erfolgte die Eingemeindung des Ortes Rabenstein nach Chemnitz. Die Burg war 1947 in Gemeindeeigentum \u00fcberf\u00fchrt worden. Im Anschlu\u00df an umfangreiche denkmalpflegerische Wiederherstellungsarbeiten 1955\/56 wurde 1959 in der Burg ein Museum eingerichtet. 1988 ist ein Teil der Burgmauer erneuert worden. 1990 wurde die Turmhaube neu eingedeckt und eine historischen Befunden nachgebildete Wetterfahne aufgesetzt.<\/p>\n<h6 style=\"text-align: right;\"><a href=\"https:\/\/shop.mittgard.de\/?page_id=6714\">n\u00e4chste Seite<\/a><\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Burg Rabenstein (Chemnitz\/Sa.) Zur Geschichte der Burg Rabenstein Um die Mitte des 12. 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