Zur Geschichte der Burg Rabenstein

Burg Rabenstein (Chemnitz/Sa.)

Zur Geschichte der Burg Rabenstein

Um die Mitte des 12. Jh. entstand im Gebiet des Reichsterritoriums Pleißenland im Zuge der Besiedelung des Erzgebirgsvorlandes und des Erzgebirges die Herrschaft Rabenstein. In Altenburg, dem politischen Mittelpunkt des Pleißenlandes, ist schon seit etwa 1064/65 ein Königshof nachweisbar, der hohe Leistungen für die königliche Hofhaltung aufzubringen hatte. Bis zum Ende des 12. Jh. blieb Altenburg königliche Pfalz. Welche Gründe führten zur Herausbildung der Herrschaft Rabenstein und einige Jahrzehnte später, um 1170, zur Anlage einer Burg?

Durch das ganze deutsche Mittelalter zog sich der Kampf zwischen der Zentralgewalt des Reiches und den nach Selbständigkeit und Macht strebenden feudalen Territorialherren. Durch Vergabe von Lehen sowie durch Schenkung von Ländereien zu erblichem Eigenbesitz an Gefolgsleute der Zentralgewalt oder an neu entstandene geistliche Stiftungen, wie z.B. an das 1135/36 gegründete Benediktinerkloster Chemnitz, wurde eine Zersplitterung des Reichsgutes eingeleitet und damit die Entstehung von Territorialherrschaften begünstigt. Vor allem unter den ersten Staufern König Konrad III. (1138 bis 1152) und Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1152 bis 1190), wurde planmäßig eine Politik zur Stärkung der Macht der Reichsgewalt und damit des mittelalterlichen Staates betrieben. Dies war aber praktisch nur noch in den östlichen Teilen des Landes möglich. Hier lagen noch unerschlossene, zusammenhängende Waldgebiete. Die Besiedlung und Kultivierung der östlichen Teile Mitteldeutschlands gewannen erhöhte Bedeutung. Durch die Gründung von Burgen und Städten sowie die spätere Ansiedlung von Bauern auf ungerodetem Land suchten die Staufer das Königsgut zu einem brauchbaren Machtfaktor gegen die sich entwickelnden großen Landesherrschaften auszunutzen. Wir müssen davon ausgehen, dass die oben angeführten Motive auch bei der Entstehung der Herrschaft Rabenstein ausschlaggebend waren. Entsprechend den urkundlichen Nachrichten über die Gründung von Städten und Dörfern (um 1118 erste Erwähnung von Zwickau, um 1135 Verleihung des Marktrechtes an Altenburg, zwischen 1156 und 1162 wurden durch den Markgrafen Otto von Meißen zwischen der Mulde bei Nossen und dem späteren Freiberg auf gerodetem Land Waldhufendörfer angelegt, um 1165 Gründung von Chemnitz, das um 1200 anzusetzende Zinsregister des Klosters Chemnitz erwähnt die Orte Adorf, Altendorf, Altmmemnitz, Gablenz, Kappel, Klaffenbach, Neukirchen und Stelzendorf) ist die Besiedlung des erzgebirgischen Raumes im wesentlichen in den Jahrzehnten zwischen 1160 und 1200 erfolgt, wobei die Organisation des Siedlungsvorganges in den neuerschlossenen Gebieten in den Händen des Adels – vor allem kaiserlicher Ministerialen – lag.

Die erste schriftliche Erwähnung des Namens Rabenstein setzt mit dem Jahre 1301 ein. In einer Zinsurkunde vom 21. September des gleichen Jahres bestätigt ein Unarg von Waldenburg des St.-Marien-Kloster zu Altenburg entsprechende Abgaben. Bei der Abfassung der Urkunde wird neben den Söhnen Unargs auch ein Cunradus de Rabenstein genannt. In der nächsten uns überlieferten Nachricht von 1336 erteilt Kaiser Ludwig der Bayer (1314 bis 1347) dem Markgrafen Friedrich von Meißen – seinem Schwiegersohn – für den Fall des Ablebens der Waldenburger das Lehen über Burg und Stadt Waldenburg sowie über die Burg Rabenstein. Dies bedeutete in den Augen des Kaisers die Vergabe eines Reichslehens. Aus der Urkunde ist der Umfang der Herrschaft Rabenstein zu ersehen.
Es werden die Dörfer Lapis (Stein Rabenstein), Lewenhayn (Lübenhain, zwischen Röhrsdorf und Kändler gelegen), Kenlern (Kändler), Grune (Grüna), Segemar (Siegmar), Huckericht (Höckericht), Steinplissen (Pleißa) sowie Lehngüter und der Rabensteiner Wald erwähnt. Die Herrschaft besaß sowohl die niedere als auch die hohe Gerichtsbarkeit und das Patronat über die in der Herrschaft gelegenen Kirchen. Gleichzeitig war sie mit dem Vogteirecht (jus patronatus, Schutzherrschaft) über das Kloster in Chemnitz ausgestattet. Damit waren die Herren von Rabenstein gleichzeitig Gerichtsherren über die Klosterdörfer, wofür sie ein Drittel der zu entrichtenden Geldmittel erhielten. Der in einem anderen Zusammenhang häufig genannte Hugo von Wartha, ein kaiserlicher Ministerialer aus der Umgebung Friedrich I. – er tritt wiederholt als Zeuge auf, z. B. allein in Altenburg 1172, 1180, 1181 und 1183 -, wird als der Gründer der Burg um 1170 angenommen, wobei der urkundliche Befund dies nicht bestätigt, genauso wenig die Besitzverhältnisse im 13. Jh. Inwieweit Hugo von Wartha als Gründer der Anlage in Frage kommt, ist also unklar, doch kann mit Recht angenommen werden, dass die Herrschaft schon um die Mitte des 12. Jh. bestanden hat, zumal benachbarte Gebiete, wie die der Waldenburger, im Jahre 1200 erstmals urkundlich genannt werden. Die Herrschaften Glauchau, Lichtenstein, Rochsburg und Trachenfels werden ebenfalls um 1200 erwähnt. Die Grabungsfunde deuten auf >>um 1170<< als Erbauungszeit fr die Burg. Sie war, genau wie andere in den letzten Jahrzehnten des 12. Jh. entstandene Anlagen, Verwaltungs- und auch wohl Gerichtssitz. Geographisch gesehen befand sie sich etwa in der Mitte des aus Waldhufendörfern bestehenden Gebietes. Dorthin hatten auch die zinspflichtigen Bauern ihre Abgaben zu entrichten.
Verfolgen wir die Entwicklung bis in die Gegenwart. Im Jahre 1331 befand sich >>der Rabenstein<<, wie er häufig genannt wurde, wahrscheinlich weiterhin im Besitz der Waldenburger, zumal Heinrich von Waldenburg als Vogt und Gerichtsherr der Chemnitzer Abtei auftritt. Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Burg und Herrschaft im Jahre 1375 durch Johann von Waldenburg und seine Söhne an das Kloster zu Chemnitz kam es 1386 zur sog. Rabensteiner Fehde, ausgelöst durch die gewaltsame Inbesitznahme durch die Burggrafen von Leisnig, an der sich neben den Rittern Heinrich von Witzleben, Jan und Tellin von Schönfeld, Renz von Wachau auch Bürger von Zwickau und Oederan beteiligen. Das Ziel dieser Aneignung, den Verkauf von Burg und Herrschaft an das Benediktinerkloster rückgängig zu machen, wurde nicht erreicht. Vielmehr bestätigte der Markgraf von Meißen im Jahre 1396 alle Besitzrechte des Klosters über die Rabensteiner Herrschaft. Mit der Säkularisierung der Abtei 1543 wurde das Amt Rabenstein, wie es 1548 im Unterschied zu den anderen Klosterbesitzungen noch bezeichnet wurde, in das neugeschaffene landesherrliche Amt Chemnitz und Rabenstein eingegliedert. Die Burg vor 1483 durch Brand zerstört und vermutlich teilweise wiederhergestellt unter dem Abt Caspar von Meckau, verfiel nach der Aufhebung des Klosters. Aus der Gasse zum Rabenstein“, die sich unmittelbar an der Burg befand, entstand die spätere Gemeinde Oberrabenstein, während sich in dem schon erwähnten Waldhufendorf Stein (Später Niederrabenstein) vor 1548 die Familie von Carlowitz niederließ, Bauerngüter erwarb und so das Rittergut Niederrabenstein errichtete. Im Jahre 1602 wurde dieser Familie das Dorf Stein mit allen Zinsen, Frondiensten sowie dem Nieder- und Obergericht erblich übertragen. 1619 erwarb Hans Georg von Carlowitz das Vorwerk mit der Burg und die Rabensteiner Gasse als Rittergut Oberrabenstein, durch Erbfall gleichzeitig das Rittergut Niederrabenstein. In den Jahren 1622 bis 1624 wehrten sich die Bauern aus dem Amt Chemnitz gegen drückende Baudienste für diese Familie. Sie wurden gezwungen, Ziegel und Bretter aus Zschopau und aus dem Amt Stollberg zu transportieren. Andere Baumaterialien, wie Steine, Holz, Sand, Kalk und Schiefer, mussten sie ebenfalls durch Gespanndienste herbeischaffen.

Bis 1774 verblieben Burg und Rittergut Oberrabenstein im Besitz des Geschlechtes, während das Rittergut Niederrabenstein seit 1668 verschiedenen Besitzern gehörte. Mit dem Jahre 1774 gingen Burg und Rittergut Oberrabenstein mit allen Rechten in bürgerlichen Besitz über. Der neue Eigentümer, der Chemnitzer Kaufmann Johann Georg Siegert – er handelte mit Leinwand und besaß Bleichen -, ließ neue Wirtschaftsgebäude errichten, die Burganlage renovieren sowie um 1776 das Herrenhaus erbauen. 1783 erbte seine Tochter Rahel den Besitz und überließ ihn später ihrem Mann, Maximilian von Welck. Die sächsischen Gesetze zur Agrarreform, erlassen in den Jahren 1832 und 1833, leiteten die Ablösung der bäuerlichen Verpflichtungen gegenüber der Grundherrschaft ein.
1838 hieß der neue Besitzer Eduard Kraft, unter dem die Beseitigung der Bauernabhängigkeit von der Grundherrschaft erfolgte. Durch das Gesetz vom 11. August 1855 wurde die Beseitigung der Patrimonalgerichte und ihr Ersatz durch staatliche Bezirksgerichte verfügt. Für die beiden Rittergüter bedeutete dies die Übertragung der bisherigen Gerichtshoheit an das Landgericht Chemnitz. Die Erben von Kraft verkauften Burg und Rittergut Oberrabenstein an den Kammerherrn von Ried, der diese 1903 an den Chemnitzer Fabrikanten Matthee Paul Herfurth veräußerte. Die Schwester-Gemeinden Ober- und Niederrabenstein hatten sich bereits 1897 unter dem gemeinsamen Namen Rabenstein zusammengeschlossen. Obwohl 1923 ein Ortsgesetz zum Schutz der Burg, des Rittergutes, der Brauerei und der Schäferei erlassen wurde und eine kleine Privatsammlung von verschiedenen historischen Gegenständen im palasartigen Ostteil der Burg eingerichtet worden war, um durch Eintrittsgelder zur Erhaltung der Burganlage beizutragen, verfiel sie immer mehr, so daß sie 1942 aus Sicherheitsgründen geschlossen werden mußte.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Rittergut Oberrabenstein im Zuge der Bodenreform aufgeteilt; das Rittergut Niederrabenstein wurde dem Staatsgut Höckericht angegliedert. Das Herrenhaus war zeitweise als Altersheim genutzt worden; Ende der 80er Jahre erfuhr es eine teilweise Rekonstruktion bzw. Renovierung.

1950 erfolgte die Eingemeindung des Ortes Rabenstein nach Chemnitz. Die Burg war 1947 in Gemeindeeigentum überführt worden. Im Anschluß an umfangreiche denkmalpflegerische Wiederherstellungsarbeiten 1955/56 wurde 1959 in der Burg ein Museum eingerichtet. 1988 ist ein Teil der Burgmauer erneuert worden. 1990 wurde die Turmhaube neu eingedeckt und eine historischen Befunden nachgebildete Wetterfahne aufgesetzt.

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